WARTUNG
UND INSPEKTION IM MONAT JANUAR:
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FASSADEN-
UND MAUERWERKSKONTROLLEN:
Diverse
Fassadentypen:
Es dürfen keine Risse vorhanden sein. Die verschiedenen Fugen müssen
dicht sein; bei Betonflächen dürfen keine Rostspuren sichtbar sein;
bei vorgehängten Konstruktionen auf funktionstüchtige Aufhängungen
und Hinterlüftungen achten.
Grundmauern:
Es
dürfen nur minimale Risse vorhanden sein.
Aufsteigende Feuchtigkeit bekämpfen. Blechanschlüsse
im Bodenbereich und deren Kittfugen müssen dicht sein.
Weiterführende
Links:
Schweizerische Zentrale Fenster und Fassaden SZFF:
www.szff.ch
Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband SMGV:
www.smgv.ch
Fachzeitschrift 'Fassade':
www.fassade.ch
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